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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftsleute

DUROJET sarl / Duarrefstrooss 38 / 9990 Weiswampach

Artikel 1:
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb einer Frist von 30 Tagen, ohne Skonto und andere Nachlässe, in bar an unserer Anschrift oder unserem Gesellschaftssitz. Unsere Beauftragten sind nicht dazu befugt Zahlungen entgegenzunehmen. Im Fall der Nichtzahlung bei Fälligkeit, schuldet uns der Kunde von Rechtswegen und ohne vorherige Inverzugsetzung, entsprechend dem abgeänderten Gesetz vom 18. April 2004, Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes für Transaktionen zwischen Geschäftsleuten (momentan 8,05 % p.A.), sowie eine Pauschalentschädigung von 40,00 EUR, zwecks Entschädigung des Gläubigers für die durch die Eintreibung der Forderung entstandenen Kosten und unbeschadet des Rechts dem Kunden zusätzliche Kosten aufzuerlegen die uns durch die nicht fristgerechte Zahlung entstanden sind.

Artikel 2:
Das Eigentum an den gelieferten Waren wird dem Kunden erst nach Zahlung des Gesamtpreises, sowie der zusätzlichen Kosten und Steuern, übertragen. Der Gefahrenübergang auf den Kunden findet hingegen bei Lieferung der Ware statt. Insofern der Kunde den Verkaufspreis nicht vollständig,  innerhalb der vereinbarten Frist, beglichen hat, verpflichtet sich dieser dazu, die Ware weder zu veräußern, zu verpfänden, inklusive Pfandrecht auf den Firmenwert, noch auf eine Art und Weise, den Wert der Ware zu mindern. Der Kunde hält die Ware stets in einem einwandfreien Zustand. Sollte der Kunde die Ware trotzdem veräußert haben, so geht die Forderung gegenüber dessen Schuldner automatisch und ohne jegliche Bedingungen auf uns über.
Bei Nichtzahlung an einem oder mehrerer Fälligkeitsterminen, sind wir dazu berechtigt, unser Eigentum zurückzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich dazu, dieser Rücknahme in keiner Weise entgegenzustehen und uns auf erste Anfrage hin, unser Eigentum auszuhändigen.
Im Falle der Rücknahme der Ware ist der Vertrag, von Rechtswegen und mit sofortiger Wirkung, aufgelöst. Der Kunde verpflichtet sich dazu, uns für jegliche Wertverluste der Ware zu entschädigen, einschließlich der normalen Abnutzung, der Zerstörung und uns entstandene Kosten für die Rücknahme der Ware zu erstatten. Als Entschädigung können wir den bereits gezahlten Anteil des Kaufpreises einbehalten. Der Kunde kann die Erstattung dieser Summe nur dann verlangen, wenn wir bereits in vollem Umfang entschädigt wurden.
Der Kunde trägt dafür Sorge dass der Zugang  zur Baustelle frei ist und somit die Lieferung der Ware problemlos möglich ist.

Artikel 3:
Die Daten für Beginn und Ende der Arbeiten/Lieferung sind Richtdaten. Deren Überschreitung kann keinesfalls die Vertragsauflösung, eine Entschädigung, oder gleich welche Art von Forderung zur Folge haben. Wir verpflichten uns lediglich dazu, den Kunden über die Verzögerung zu unterrichten. Sollte eine Fertigstellung/Lieferung aufgrund von höherer Gewalt oder nicht durch uns zu vertretenden Gründen, unmöglich sein, so sind wir dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden aus diesem Umstand ein Recht auf Schadenersatz oder Vertragserfüllung entsteht.
Unsere Kostenvoranschläge und Preisangebote sind nur für die Dauer von 30 Tagen (ab dessen Ausstellungsdatum) bindend und nur gültig, wenn sie durch den Geschäftsführer oder den Gesellschaftsverwalter unterzeichnet wurden.

Artikel 4:
Der Kunde muss die sichtbaren Mängel innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung und/oder Montage anzeigen. In diesem Zusammenhang ist unsere Verantwortung auf den Austausch der Waren beschränkt, unter Ausschluss aller Kosten oder Entschädigungen gleich welcher Art. Die verborgenen Mängel müssen sofort nach Kenntnisnahme angezeigt werden, unter der Strafe der Nichtigkeit, und deren Anzeige muss eine präzise und detaillierte Mängelrüge enthalten. In jedem Falle beschränkt sich unsere Gewährleistungspflicht auf die gesetzlichen Gewährleistungs- und Garantiepflichten und -fristen.

Artikel 5:
Wenn der Kunde die Annahme der Bestellung verweigert, oder die Arbeiten, durch dessen Verschulden, teilweise oder gar nicht durchgeführt werden können, schuldet er uns eine Entschädigung in Höhe von 20 % des gesamten Betrags der Arbeiten/Ware, ohne dass wir dazu gezwungen wären, den Beweis des Verlustes zu erbringen und unter Vorbehalt dessen, einen höheren Verlust nachweisen zu können.

Artikel 6:
Wir sind keinesfalls verantwortlich für Schäden, die durch einen leichten Fehler oder eine Nachlässigkeit unsererseits oder einer  unserer Beauftragten, entsteht. Nur im Falle arglistiger Täuschung unsererseits sind wir für die mit diesem Verhalten direkt in Verbindung stehenden Schäden haftbar. Wir decken keinesfalls irgendwelche indirekte Schäden.

Artikel 7:
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die zusätzlichen Kosten die uns von dem  Sicherheitskoordinator  auferlegt werden, in unserem Kostenvoranschlag oder Preisangebot nicht enthalten und werden dem Kunden getrennt in Rechnung gestellt.

Artikel 8:
Im Fall des Abschluss eines Unternehmensvertrags sind unser Preisangebot und unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen Bestandteil  dieses Vertrags. Im Fall von Widersprüchen haben sie Vorrang zu dem im Unternehmensvertrag angeführten Bedingungen. Die Klauseln dieses Vertrags, die die Anwendung  unserer allgemeinen Bedingungen ausschließen oder begrenzen würden, sind nichtig.

Artikel 9:
Die eventuelle Nichtigkeit einer der in gegenwärtigem Vertrag aufgeführten Bedingungen berührt die Gültigkeit der anderen Klauseln der gegenwärtigen Bedingungen oder des Vertrags an sich nicht.

Artikel 10:
Das luxemburgische Recht findet Anwendung in all unseren juristischen Beziehungen. In Streitfällen sind das Friedensgericht und die Gerichte unseres Sitzes oder unseres Gesellschaftssitzes ausschließlich zuständig.

 

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