FR
DE
EN
 
 
   

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie sich hier als PDF downloaden.


ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN FÜR GESCHÄFTSLEUTE

DUROJET KG / Hofstrasse 25A / 4750 BÜTGENBACH


Artikel 1:
Alle unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb einer Frist von 30 Tagen und in bar an unserer Anschrift oder unserem Gesellschaftssitz. Unsere Beauftragten sind nicht befugt, Zahlungen entgegenzunehmen. Im Fall der Nichtzahlung bei Fälligkeit schuldet uns der Kunde mit vollem Recht und ohne vorherige Inverzugsetzung, entsprechend dem Gesetz vom 2. August 2002, Zinsen in Höhe von 7,5 % pro Halbjahr.
 
Artikel 2:
Das Eigentum an den gelieferten Gütern wird dem Kunden erst nach Zahlung des Gesamtpreises, der zusätzlichen Kosten und Steuern, übertragen. Dahingegen werden ihm die Risiken bei der Lieferung übertragen. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass die Warenlieferung auf der Baustelle möglich ist. Bei Nichtzahlung können wir die gelieferten Güter jederzeit abholen und den Verkauf rückgängig machen durch einfache schriftliche Mitteilung, acht Tage nach erfolgloser Inverzugsetzung, ohne nachteilige Anerkenntnis für alle Schäden und Zinsen.
 
Artikel 3:
Die Daten für Beginn und Ende der Arbeiten sind Richtdaten. Deren Überschreitung kann keinesfalls die Vertragsauflösung, eine Entschädigung oder gleich welche Art von Forderung zur Folge haben. Unsere Kostenvoranschläge und Preisangebote sind nur für die Dauer eines Monats bindend und nur gültig, wenn sie durch den Geschäftsführer oder den Gesellschaftsverwalter unterschrieben wurden.
 
Artikel 4:
Der Kunde muss die sichtbaren Mängel innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung und/oder Montage anzeigen. Unsere Verantwortung in diesem Rahmen ist beschränkt auf den Austausch der Waren, unter Ausschluss aller Kosten oder Entschädigungen gleich welcher Art. Die verborgenen Mängel müssen sofort nach Kenntnisnahme angezeigt werden, unter der Strafe der Nichtigkeit, und deren Anzeige muss eine präzise und detaillierte Mängelrüge enthalten.
 
Artikel 5:
Wenn der Kunde die Bestellung verweigert oder die Arbeiten teilweise oder gar nicht durchgeführt werden können durch dessen Verschulden, schuldet er uns eine Entschädigung in Höhe von 20 % des gesamten Betrags der Arbeiten, ohne dass wir dazu gezwungen wären, den Beweis des Verlustes zu erbringen und unter Vorbehalt dessen, einen höheren Verlust beweisen zu können.
 
Artikel 6:
Wir sind keinesfalls verantwortlich für den geringsten Schaden, der durch einen leichten Fehler, durch uns oder unsere Beauftragten verschuldet werden könnte, entsteht. Nur im Falle arglistiger Täuschung unsererseits ist unsere Verantwortung beschränkt auf den Betrag der Arbeiten und der direkten Schäden. Wir decken keinesfalls irgendwelche indirekte Schäden.
 
Artikel 7:
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die zusätzlichen Kosten für den Sicherheitskoordinator in unserem Kostenvoranschlag oder Preisangebot nicht enthalten und werden dem Kunden getrennt in Rechnung gestellt.
 
Artikel 8:
Im Fall des Abschluss eines Unternehmensvertrags sind unser Preisangebot und unsere allgemeinen Bedingungen Bestandteil  dieses Vertrags. Im Fall von Widersprüchen haben sie Vorrang auf die im Unternehmensvertrag angeführten Bedingungen. Die Klauseln dieses Vertrags, die die Anwendung  unserer allgemeinen Bedingungen ausschließen oder begrenzen würden, sind nichtig.
 
Artikel 9:
Die eventuelle Nichtigkeit einer dieser Bedingungen berührt die Gültigkeit der anderen Klauseln der gegenwärtigen Bedingungen oder des Vertrags an sich nicht.
 
Artikel 10:
Das belgische Recht findet Anwendung in allen unseren juristischen Beziehungen. In Streitfällen sind das Friedensgericht und die Gerichte unseres Sitzes oder unseres Gesellschaftssitzes vorrangig zuständig.
  



ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN FÜR VERBRAUCHER
DUROJET KG / Hofstrasse 25A / 4750 BÜTGENBACH
 

Artikel 1:
Alle unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb einer Frist von 30 Tagen und in bar an unserer Anschrift oder unserem Gesellschaftssitz. Unsere Beauftragten sind nicht befugt, Zahlungen entgegenzunehmen. Im Fall der Nichtzahlung bei Fälligkeit schuldet uns der Kunde mit vollem Recht und ohne vorherige Inverzugsetzung, entsprechend dem Gesetz vom 2. August 2002, Zinsen in Höhe von 7,5 % pro Halbjahr.
 
Artikel 2:
Das Eigentum an den gelieferten Gütern wird dem Kunden erst übertragen nach Zahlung des Gesamtpreises. Dahingegen werden ihm die Risiken bei der Lieferung übertragen. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass die Warenlieferung auf der Baustelle möglich ist
 
Artikel 3:
Die Daten für Beginn und Ende der Arbeiten sind Richtdaten. Deren Überschreitung kann keinesfalls die Vertragsauflösung, eine Entschädigung oder gleich welche Art von Forderung zur Folge haben. Unsere Kostenvoranschläge und Preisangebote sind nur für die Dauer eines Monats bindend und nur gültig, wenn sie durch den Geschäftsführer oder den Gesellschaftsverwalter unterschrieben wurden.

Artikel 4:
Der Kunde muss die sichtbaren Mängel innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung und/oder Montage anzeigen. Unsere Verantwortung in diesem Rahmen ist beschränkt auf den Austausch der Waren, unter Ausschluss aller Kosten oder Entschädigungen gleich welcher Art. Die verborgenen Mängel müssen sofort nach Kenntnisnahme angezeigt werden, unter der Strafe der Nichtigkeit, und deren Anzeige muss eine präzise und detaillierte Mängelrüge enthalten.
 
Artikel 5:
Wenn der Kunde die Bestellung verweigert oder die Arbeiten teilweise oder gar nicht durchgeführt werden können durch dessen Verschulden, schuldet er uns eine Entschädigung in Höhe von 20 % des gesamten Betrags der Arbeiten, ohne dass wir dazu gezwungen wären, den Beweis des Verlustes zu erbringen und unter Vorbehalt dessen, einen höheren Verlust beweisen zu können.
 
Artikel 6:
Wir sind keinesfalls verantwortlich für den geringsten Schaden, der durch einen leichten Fehler, durch uns oder unsere Beauftragten entstanden wäre, außer für den Fall, dass er das Ableben des Kunden verursacht oder ihm einen Körperschaden zufügt, außer im Fall eines schwerwiegenden Fehlers oder einer groben Nachlässigkeit unsererseits , sowie das Ableben oder den Körperschaden, der durch unseren Kunden verursacht würde. Unsere Verantwortung ist in allen Fällen begrenzt auf den Wert der Lieferung oder des Unternehmens und auf die direkten Schäden. Wir decken keinesfalls irgendwelche indirekte Schäden.
 
Artikel 7:
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die zusätzlichen Kosten für den Sicherheitskoordinator in unserem Kostenvoranschlag oder Preisangebot nicht enthalten und werden dem Kunden getrennt in Rechnung gestellt.
 
Artikel 8:
Die eventuelle Nichtigkeit einer dieser Bedingungen berührt die Gültigkeit der anderen Klauseln der gegenwärtigen Bedingungen oder des Vertrags an sich nicht.
 
Artikel 9:
Das belgische Recht findet Anwendung in allen unseren juristischen Beziehungen. In Streitfällen sind das Friedensgericht und die Gerichte unseres Sitzes oder unseres Gesellschaftssitzes vorrangig zuständig.

<< zurück

 


Enz Produkt Neuigkeiten

... und stets auf dem aktuellsten Stand: Weiterbildung bei ENZ

 
home | fr | de | nl
werkzeuge | service | downloads | referenzen | kontakt
impressum | datenschutz | agb